Ausstellen von Melde-, Aufenthalts-, Haushalts- und Lebensbescheinigungen




Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Ummeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zur Anschrift sowie zum Tag des Ein- und Auszugs enthalten.
 
Die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung oder eine Aufenthaltsbescheinigung aus.
 
Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname und zur aktuellen Anschrift mit Einzugsdatum. Sie wird z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, bei der Ummeldung eines KfZ oder für den Führerscheinantrag benötigt.
 
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und zur aktuellen Anschrift mit Einzugsdatum. Sie kann z.B. für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt  für alle deutschen und ausländischen Staatsangehörigen erforderlich sein. Ausländische Bürger benötigen sie außerdem bei Passangelegenheiten zur Vorlage bei den  Konsulaten.
 
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Meldebehörde gestellt werden. Es ist auch möglich, sich durch eine Person vertreten lassen. Hierzu sind eine Vollmacht und die Ausweise der antragstellenden und der bevollmächtigten Person erforderlich.
 
Zu den besonderen Meldebescheinigungen gehören:

•Haushaltsbescheinigung:
Eine Haushaltsbescheinigung enthält Daten zu allen, im Haushalt lebenden und dort gemeldeten Personen. Sie wird z.B. benötigt, wenn von der Zahl der im Haushalt gemeldeten Kinder bestimmte Ermäßigungen abhängen (z.B. für die Befreiung von Studiengebühren).
Das Einwohnermeldeamt bestätigt auch ausgefüllte und unterschriebene Haushaltsbescheinigungen zur Vorlage bei der Familienkasse (die Bescheinigung ist beim Kindergeldantrag dabei oder kann bei der Familienkasse angefordert werden).
Die Haushaltsbescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und –ort, evtl. Geburtsname, aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum und alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder.
•Lebensbescheinigung: Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass ein Einwohner am Leben ist. Eine Lebensbescheinigung wird z.B. zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern benötigt. Sie kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. Ist ein persönliches Erscheinen gesundheitsbedingt nicht möglich, kann im Einzelfall ein Hausbesuch vereinbart werden.

 
Erforderliche Unterlagen
  • Reisepass oder Personalausweis
  • bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich
  • bei Haushaltsbescheinigungen: Geburtsurkunde des Kindes bei Erstbeantragung von Elterngeld
  • ggf. Formular der Familienkasse oder des Rentenversicherungsträgers

Kosten
Kosten, bayernweit:  ?Bei der An- bzw. Ummeldung erhält jeder Meldepflichtige kostenlos eine Meldebestätigung.
?Meldebescheinigung: 5,00 Euro
?Aufenthaltsbescheinigung: 5,00 Euro
?Lebensbescheinigungen, die aus Anlass der Beantragung, der Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung notwendig werden, sind nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei. Entsprechende Nachweise sind hierfür vorzulegen.
 
Rechtsgrundlagen
bayernweit:   Art. 13, 17 und 21 Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG)

Zum Bayerischen Behördenwegweiser


Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:

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