Kinderkrippe Waltenhofen

Fünfgruppiger Kinderkrippe. Näheres hierzu erfahren Sie im Kindergarten
Peter Reder

© Peter Reder

Kontakt
Plabennecstraße 7, 87448 Waltenhofen
 
Büro (0 83 03) 929547-0
Zwergengruppe  (0 83 03) 929547-1
Gänseblümchengruppe (0 83 03) 929547-2
Mäusegruppe (0 83 03) 929547-3
Igelchengruppe (0 83 03) 929547-4
Froschgruppe (0 83 03) 929547-5



 


Leitung:
Neuschäfer-Toldrian Tanja

Stellvertretende Leitung:
Sava Sylvia
Kindergartenordnung zum Download

Schutzkonzept Kinderkrippe Waltenhofen
weitere Info's hier


Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 07.00 - 16.00 Uhr
Fr.: 07.00 - 15.00 Uhr


Buchungszeiten und monatliche Gebühren Kinderkrippe*:
 
Gebühr
(ohne EB-Zuschuss)
Gebühr
(mit EB-Zuschuss)*
3-4 Std.** 183,60 € 83,60 €
4-5 Std. 204,00 € 104,00 €
5-6 Std. 224,40 € 124,40 €
6-7 Std. 244,80 € 144,80 €
7-8 Std. 265,20 € 165,20 €
8-9 Std. 285,60 € 185,60 €
9-10 Std. 306,00 € 206,00 €
10-11 Std. 326,40 € 226,40 €

Die Gebühren für die Kinderkrippe erhöhen sich ab 01.09.2023 um den Faktor 0,05.

Zwischengebühr ab 01.09.2022
 
Gebühr
(ohne EB-Zuschuss)
Gebühr
(mit EB-Zuschuss)*
3-4 Std.** 145,80 € 45,80 €
4-5 Std. 162,00 € 62,00 €
5-6 Std. 178,20 € 78,20 €
6-7 Std. 194,40 € 94,40 €
7-8 Std. 210,60 € 110,60 €
8-9 Std. 226,80 € 126,80 €
9-10 Std. 243,00 € 143,00 €
10-11 Std. 259,20 € 159,20 €

zzgl. je 5,00 EUR Spielgeld pro Monat

*Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01. September des Jahres, in dem das
  Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

**Diese Buchungszeit steht nur einem geringen Prozentsatz (<10%) zur
    Verfügung, z. B. Säuglingen oder Kleinstkinder.

Geschwisterregelung für das 2. und 3. Kind einer Familie:
Auf den verbleibenden Elternbeitrag (Beitrag abzüglich Zuschuss) wird eine Ermäßigung von 25% gewährt.

Hinweis:
Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses, wird ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 eine Zwischengebühr eingeführt. Diese gilt in der Kinderkrippe für alle Kinder, die zum Stichtag älter als 2,5 (2 Jahre und 6 Monate) sind und im Kindergarten für alle Kinder, die zum Stichtag jünger als 3 Jahre alt sind. Stichtag ist hierfür der Aufnahmemonat. Geschwisterregelung für das 2. und 3. Kind einer Familie:
Auf den verbleibenden Elternbeitrag (Beitrag abzüglich Zuschuss) wird eine Ermäßigung von 25% gewährt.

Konzeption
Die Konzeption unserer Kinderkrippe ist momentan in Bearbeitung.

Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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