Veranstaltungsgenehmigung




Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, die nicht dem Straßenverkehrsrecht unterliegt, müssen Sie ggf. hierfür erforderliche Genehmigungen beantragen.
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:

Anzeige/Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung bis zu einer Größe von 1.000 Personen gleichzeitig
Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen gleichzeitig (Großveranstaltung)
Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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