Bekanntgabe
Der 1. Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken in der Gemeinde Waltenhofen (Parkgebührenordnung) vom 21.09.2026
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.09.2026 die 1. Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken in der Gemeinde Waltenhofen (Parkgebührenordnung) beschlossen.
Die Verordnung liegt in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Waltenhofen, Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen im Hauptamt, Büro Nr. 17 öffentlich aus und kann dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
1. Änderung der Verordnung
über die Festsetzung der Gebühren für
das Parken in der Gemeinde Waltenhofen
(Parkgebührenordnung)
vom 06.07.2026
§ 1
Änderung des § 1 Geltungsbereich
Diese Parkgebührenordnung gilt für den Bereich der nachfolgend genannten Straßen und Plätze, soweit dort das Parken nur während der Laufzeit eines Parkscheinautomaten zulässig ist:
1. „Parkplatz Zellen“, Memhölz
2. „Parkplatz Segelclub“, Memhölz
3. „Parkplatz Zeh“, Niedersonthofen
4. „Parkplatz Seehof“, Oberdorf
5. „Parkplatz Hupprechts“, Memhölz
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 1 der Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken in der Gemeinde Waltenhofen (Parkgebührenordnung) vom 06.07.2026 außer Kraft.
Waltenhofen, den 22.09.2026
Stefan Sommer
Erster Bürgermeister