Hinterbliebenenrenten




Renten wegen Todes dienen dazu, den Hinterbliebenen eines Versicherten im Falle seines Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt zu leisten.

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten.
Die Höhe der Witwen-/Witwerrente beträgt 60% der Rente des verstorbenen Ehegatten (``große Witwen-/Witwerrente``), wenn

-der/die Berechtigte ein Kind unter 18 Jahren erzieht,

-das 45. Lebensjahr vollendet hat oder

-berufs-/erwerbsunfähig ist.
Sonst beträgt die Witwen-/Witwerrente 25% der Rente des verstorbenen Ehegatten (``kleine Witwen-/Witwerrente``).



Rechtsgrundlagen
SGB VI


Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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