Geburtsanzeige


Zuständig:
Baptist Annika



Fristen
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
 
Erforderliche Unterlagen
 
Folgende Unterlagen bitten wir zur Geburtsbeurkundung mitzubringen:
 
verheiratete Mutter
 
•Namensgebung für das Kind, vollständig und deutlich ausgefüllt, ohne Streichungen und von der Mutter/den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben
•Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Reiseausweis der Mutter/Eltern
•Geburtsurkunde ggf. auch mehrsprachig oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter/Eltern
•ggf. Geburtsurkunde eines gemeinsamen Vorkindes
•ggf. Einbürgerungsurkunde der Mutter/Eltern

bitte zusätzlich mitbringen, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
 
•urkundlichen Nachweis über die Eheschließung und die Namensführung in der Ehe:
 
beispielsweise die Eheurkunde, beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
 
bitte zusätzlich mitbringen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
 
•ledige Mutter: ggf. urkundlichen Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung

falls bisher noch keine Anerkennungserklärung abgegeben wurde:
Voraussetzung für die Eintragung des Vaters im Geburtseintrag des Kindes ist eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmungserklärung der Mutter). Hierzu bedarf es einer persönlichen Vorsprache beider Eltern beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar. Folgende Unterlagen des Vaters sind dann zusätzlich mitzubringen:
Geburtsurkunde und Reisepass (siehe oben) und falls der Vater verheiratet ist oder war:
beispielsweise die Eheurkunde, beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Nachweis über die aktuelle Namensführung.
Die gemeinsame Sorgeerklärung kann nur beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden.

•  geschiedene Mutter:

urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Scheidung und die aktuelle Namensführung: z. B. Eheurkunde, beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Scheidungsvermerk beziehungsweise mit rechtkräftigem Scheidungsurteil, ggf. mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung in Ehesachen ggf. beglaubigte Abschrift der bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung (siehe oben)

•  verwitwete Mutter:

urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung und die aktuelle Namensführung: z. B. Eheurkunde, beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratsantrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Auflösungsvermerk oder mit Sterbeurkunde, ggf. beglaubigte Abschrift über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung (siehe oben).

Hinweis:
deutsche Personenstandsurkunden (beispielsweise die Einträge im Stammbuch der Familie, Abstammungsurkunden, Familienbuch-Abschriften, usw.) die bis zum 31.12.2008 ausgestellt worden sind, sind weiterhin gültig und bestandskräftig.
 
Allgemeine Hinweise:
 
•alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden
•fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher benötigt.
• Gegebenenfalls kann zur Beurkundung die Vorlage weiterer, beweiskräftiger Urkunden erforderlich sein.


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