Abwassergebühren


Zuständig:
Schröder Marion
Die Abwassergebühren (Kanalgebühren) werden von der Gemeinde Waltenhofen per Satzung festgesetzt und per Gebührenbescheid erhoben.
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (3.5 MB)
Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
Kontakt   |   Impressum   |   Datenschutz   |   made by ...