Information an alle Betreiber von Kleinkläranlagen

Befreiung Abwassergebühr

Um von der jährlichen Abwassergebühr befreit zu werden, ist folgendes zu beachten

  • Vorlage des jährlichen/halbjährlichen Wartungsberichts, sofern eine Wartung der Kleinkläranlage durchgeführt wird (aus dem Wartungsbericht muss hervorgehen, dass eine Schlammabfuhr nicht notwendig gewesen ist.
    bzw.
  • Vorlage eines Nachweises über die Entsorgung des Klärschlamms.

Bis zum 31.12 jeden Jahres:

  • Per Post oder Abgabe direkt im Steueramt Waltenhofen, Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen
  • Per Mail an steueramt@waltenhofen.de
  • Per Fax ist die Abgabe nicht mehr möglich!!!!!!

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