Gastschulantrag


Zuständig:
Krause Birgit


Gastschulverhältnisse für Grund-, Mittel- und Förderschulen.

Nach Art. 42 Abs.1 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und Art. 19 Abs. 4 BayEUG besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. D.h. es ist grundsötzlich die Grundschule, Mittelschule oder Förderschule zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Art. 43 Abs. 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, haben Sie die Möglichkeit einen Gastschulantrag zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule oder Wohnsitzgemeinde.


Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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