Altersrente




Anspruch auf Renten wegen Alters hat nur der Versicherte selbst. Voraussetzung ist u.a. das Erreichen eines bestimmten Lebensalters.

Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Abweichende Altersgrenzen gelten bei
  • der Altersrente für langjährig Versicherte (63 Jahre, stufenweise Anhebung ab 2000 auf 65 Jahre),
  • der Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige (60 Jahre, stufenweise Anhebung ab 2001 auf 63 Jahre)
  • der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Teilzeitarbeit (60 Jahre, stufenweise Anhebung seit 1997 auf 65 Jahre) und
  • der Altersrente für Frauen (60 Jahre, stufenweise Anhebung ab 2000 auf 65 Jahre).

Notwendige Unterlagen

Altersrente für Frauen:
Geburtsurkunde (es genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses); Bestätigung des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Ausübung einer nur noch geringfügigen Beschäftigung.

Altersrente für langjährig Versicherte:
Geburtsurkunde (es genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses); Bestätigung des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Ausübung einer nur noch geringfügigen Beschäftigung.

Altersrente für Schwerbehinderte:
Geburtsurkunde (es genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses); Bestätigung des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Ausübung einer nur noch geringfügigen Beschäftigung; Anerkennung als Schwerbehinderter.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit:
Geburtsurkunde (es genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses); Bescheinigung über Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsnachweis vom Arbeitsamt oder Bescheinigung über 24-monatige Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber. 


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