Das Förderprogramm soll den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz für Entscheidungen zu mehr Klimaschutz geben. Es stellt einen nachhaltigen Beitrag zum Energie- und Ressourcenschutz sowie zur Energiewende dar. Die Gemeinde Waltenhofen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für Fördergegenstände nach Buchstabe C. der nachfolgenden Richtlinie auf Immobilien im Gemeindegebiet Waltenhofen.
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Die Richtlinie sowie der Zuschussantrag können nachfolgend aufgerufen werden.
Für Fragen steht Ihnen Herr Udo Merk, Telefon 0 83 03/79-24, E-Mail Udo.Merk@Waltenhofen.de, gerne zur Verfügung.