Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558 c und 558 d BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Die Gemeinde Waltenhofen hat den qualifizierten Mietspiegel der Gemeinde Waltenhofen aus dem Jahr 2024 fortgeschrieben.
Stichtag der indexbasierten Fortschreibung war der 01. Juni 2025.
Grundlage der Fortschreibung ist der nach § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschriebene und vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Der auf das Basisjahr 2020 (=100) normierte Verbraucherpreisindex weist für den Zeitraum vom Juni 2023 auf den Juni 2025 eine Steigerungsrates von 4,28 % aus.
Diese Steigerungsrate wurde für die Anpassung der Mietspiegeltabelle zu Grunde gelegt.
Der Mietspiegel tritt zum 01.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027; also 2 Jahre.