Selbstablesung der gemeindlichen Wasserzähler

Die Ablesung der Wasserzähler im Gemeindegebiet steht an.

Auch in diesem Jahr werden die gemeindlichen Wasserzähler durch die Eigentümer / Hausverwaltungen selbst abgelesen.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Bescheidempfänger Mitte November 2025 ein Anschreiben mit Ableseformular zugestellt.

Sollten bei Ihnen ein Zähler verbaut sein, der über Funk von der Gemeinde ausgelesen werden kann erhalten Sie kein Schreiben. 

Sie haben 3 Möglichkeiten die Daten zu übermitteln:

1. Mit einem mobilen Endgerät: Scannen Sie den QR-Code und tragen Sie die Daten in die Maske ein

2. Über die Homepage: Unter dem Link können Sie die Daten eingeben

3. Auf dem Postweg:

  1. Füllen Sie bitte alle Felder des Formblattes “Zählerstandsablesung” vollständig aus. (neuer Zählerstand ohne Nachkommastelle, Tel. Nr. tagsüber, Ablesedatum, Unterschrift)
  2. Einwerfen oder zusenden des Formblattes. 

Von Zählerstandsmeldungen per Telefon oder Email bitten wir höflich Abstand zu nehmen.

Melden Sie uns Ihren Zählerstand bitte bis spätestens 4. Dezember 2025.

Bitte beachten Sie den Rückgabetermin, da der Verbrauch für die Jahresabrechnung ansonsten geschätzt werden muss und aus abrechnungstechnischen Gründen nicht korrigiert werden kann.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für die Mitwirkung bei der Zählerstandserfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.