Einstellung des freiwilligen gemeindlichen Räum- und Streudienstes an Gehwegen

ab der Wintersaison 2026/2027

Viele Jahre lang konnten etliche Bürger im Winter den freiwilligen gemeindlichen Räum- und Streudienst durch die Mitarbeiter unseres Bauhofes an den Gehwegen entlang ihrer Grundstücke in allen Waltenhofener Ortsteilen kostengünstig in Anspruch nehmen.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 25.03.2026, wurde nun beschlossen, diesen gemeindlichen Winterdienst-Service ab der Saison 2026/2027 zu beenden.

Daher bitten wir Sie, sich ab der nächsten Wintersaison eigenständig einen Räum- und Streudienst für das Gehwegstück entlang Ihres Anwesens zu organisieren. 

Gemäß der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 20.05.2026, sind Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder die über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), zur Reinigung bzw. zur Sicherung der Gehbahnen verpflichtet. 

Die genannte Verordnung zum Lesen oder Herunterladen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Waltenhofen gleich auf der Willkommensseite rechts unter „Amtliche Bekanntmachungen“ – Gemeinde, 28.05.2026.

Die letzte Abrechnung für den  gemeindlichen Winterdienst 2025/2026 erhalten die bisherigen Nutzer im Laufe des Juni 2026. Falls ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Winterdienstkosten ebenfalls im Juni 2026 letztmals abgebucht.

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