Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Herzmanns-Süd“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Herzmanns“

Der Gemeinderat Waltenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.01.2026 den Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Herzmanns-Süd“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Herzmanns“ mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. 

Der Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Herzmanns-Süd“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Herzmanns“ mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2025 liegen in der Zeit von Donnerstag, 15.01.2026 bis einschließlich Donnerstag, 12.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Waltenhofen, Rathausstraße 4, Bauverwaltung Zi.Nr. 33/34, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem werden die Unterlagen im Internet unter Bauleitplanung Waltenhofen – Flächennutzungsplan & Bauen eingestellt und einsehbar sein.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs,. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personalbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderanagaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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